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Anspruch § 45b SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren, wussten Sie, dass alle Menschen, die mindestens den Pflegegrad 1 besitzen, einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b SGB XI haben? Dieser Entlastungsbetrag beträgt 125€ pro Monat. Diese Leistung wird unabhängig des Pflegegeldes bezahlt. Wir, die AUXILIUM NIEDERSACHSEN GbR, haben uns darauf spezialisiert, diese Dienstleistung professionell anzubieten. Sollten Sie jemanden kennen, oder eventuell selbst den Pflegegrad 1 besitzen, so zögern Sie nicht und nehmen Kontakt mit uns auf. Unsere fachlich kompetenten und ausgebildeten Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Beste Grüße AUXILIUM NIEDERSACHSEN GbR
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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG Auxilium Niedersachsen GbR Kuhler Platz 4 26624 Südbrookmerland Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter: Steven George Kontakt Telefon: 04942203787 E-Mail: kontakt@aux-nds.de Aufsichtsbehörde Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Marienstraße 8, 27280 Verden https://soziales.niedersachsen.de/startseite/ Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers: Continentale Sachversicherung AG Ruhrallee 92, 44139 Dortmund Geltungsraum der Versicherung: Deutschland Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind ...

Über uns

Unser Unternehmen hat sich auf haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45b SGB XI spezialisiert. Menschen, die mindestens den Pflegegrad 1 besitzen und sich nicht in einer stationären Einrichtung befinden, haben einen Anspruch auf  einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich nach § 45b SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen, wie z.B.: Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden, Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden. Unterstützung im Haushalt: z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw. Betreuungsleistungen: z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakt...